Auspumpen eines Wasserbeckens führt zum Tod hunderter Amphibien
Polizeiinspektion
Ludwig-Kick-Str. 20
88131 Lindau
31.03.14
Strafanzeige wegen offenkundiger Verletzung des Bundesnaturschutzgesetzes § 39, und des Artenschutzrechtes, Hangnach, Gemeinde Sigmarszell, Landkreis Lindau
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstattet die Kreisgruppe Lindau des BUND Naturschutz in Bayern e.V. Strafanzeige gegen unbekannt wegen offenkundiger Verletzung des Bundesnaturschutzgesetzes § 39, und des Artenschutzrechtes im Bereich Hangnach, Gemeinde Sigmarszell, Landkreis Lindau.
Sachverhalt und Begründung:
Der BUND Naturschutz, Kreisgruppe Lindau betreut in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Straßenmeisterei und den Gemeinden seit vielen Jahren mit etwa 40 Helferinnen und Helfern die Amphibienschutzmaßnahmen im Landkreis Lindau. Dabei gibt es seit 2011 auch eine Schutzstrecke an der Hangnachstraße in der Gemeinde Sigmarszell. In den Jahren 2011 und 2012 wurde die Maßnahme mittels Abfangzäunen durchgeführt, seit 2013 wird per Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Sigmarszell eine nächtliche Straßensperre während der Laichwanderzeit errichtet. Diese wird von Frau Martina Zwetti betreut.
Im Bereich der Laichgewässer (Regenrückhaltebecken der Autobahn A 96) wird derzeit im Auftrag der Autobahnmeisterei eine Bachverlegung gebaut.
Als unsere Betreuerin, Frau Zwetti, die Baumaßnahme sah, informierte sie die Bauarbeiter vorsorglich über die Amphibienvorkommen in den Regenrückhaltebecken. Sie bekam zur Antwort, dass dort keine Eingriffe vorgenommen würden.
Wenige Tage später musste sie jedoch entsetzt feststellen, dass die Becken nahezu leergepumpt waren und unzählige tote Frösche und Kröten sowie deren Laich im angrenzenden Bachlauf lagen (Belegfotos vom Donnerstag, 27.03. sind vorhanden). Daraufhin verständigte sie uns am Donnerstag, 27.03.2014 sofort. Wir schalteten umgehend am gleichen Tag die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt ein. Nach Rücksprache der Sachbearbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde, Frau Ursula Sauter-Heiler, mit dem Leiter des Sachgebietes Bauen und Umwelt, Herrn Regierungsdirektor Robert Fischer, wurde die Polizeidienststelle Lindau eingeschaltet, und es fand am Freitag 28.03.2014 um 10 Uhr ein Ortstermin statt. Daraufhin hat Ihre Dienststelle das Verfahren eingeleitet und die Ermittlungen aufgenommen.
Vor Ort konnten die Angaben von Frau Zwetti bestätigt werden und das gesamte schreckliche Ausmaß des Umweltfrevels wurde sichtbar. Die Pumpen an den Rückhaltebecken waren wieder im Betrieb und in den angebrachten Sieben an den Rohren hingen die zerfetzten Leiber der Amphibien.
Die Siebe wurden nach den Hinweisen von Frau Zwetti angebracht, damit „keine Amphibien in die Rohre kommen“ (Zitat Mitarbeiter der Baufirma). Es wurde also wider besseres Wissen gehandelt und die Becken trotz lichender Amphibien ausgepumpt.
Wir erheben gegen die Verantwortlichen dieses Tiermassakers formell Strafanzeige. Wir wollen damit von außen die Ermittlungen der Polizeiinspektion Lindau in dem Verfahren stützen und befördern. Es liegt ganz offenkundig ein schwerer Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz § 39 „Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen“ vor. Danach ist es verboten, „ 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten….3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.“
Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme und Würdigung unserer Strafanzeige.
Abdruck ergeht an die Medien, an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Lindau und die Höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Jörg, Kreisvorsitzender
Isolde Miller, Geschäftsführerin