Stadt Lindau: Anspruch und Wirklichkeit am Beispiel Ernährung / Gemeinschaftsverpflegung
von Dr. Peter Triloff und Werner Zirkel Stand: 29. November 2023
Die große Mehrheit der Deutschen (ca. 80%) weiß, dass wir ein Klimaproblem haben. Deshalb ist die vorherrschende Strategie: Nahezu das gesamte politisch Spektrum bekennt sich zu Klimaschutz. Seit Jahrzehnten hören wir ritualisierte, schöne warme Worte. Die – wenn überhaupt – darauffolgende Umsetzung bleibt dann regelmäßig hinter den vor Beginn meist schon wieder politisch verwässerten Zielen zurück.
Was dann zählt, ist nur entweder der schnelle / kurzfristige Profit oder Lobbyarbeit für die Profiteure.
Die Stadt Lindau will bis 2035 klimaneutral sein. Im Folgenden ein Bericht zu Anspruch und Wirklichkeit, am Beispiel Ernährung.
Beispiel: Gemeinschaftsverpflegung von Dr. Peter Triloff (Klimabeirat der Stadt Lindau)
Am 26.10.2022 wurde beschlossen: „Der Stadtrat unterstützt bei allen städtischen Einrichtungen die weitere stufenweise Umstellung auf regionale und saisonale Produkte.“ Damit wurde der von der Verwaltung vorgelegte und durch die Klimaschutzmanagerin Danielle Eichler [1] fachlich gut begründete Antrag mit der Formulierung „Der Stadtrat beschließt, ...“ abgelehnt; angeblich wegen befürchteter Kosten. Im Klartext: beschlossen wurde Freiwilligkeit - sonst nichts! Also wieder nur „schöne warme Worte“ – nach dem Motto: wenn niemand mitmacht, ist es auch recht! Die Absage der ersten Arbeitssitzung wegen fehlenden Interesses der eingeladenen Einrichtungen hat die üblichen Ergebnisse der Freiwilligkeit denn auch eindrucksvoll bestätigt! Dabei ist die Relevanz des Themas sehr hoch: Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) notiert hierzu: „Ernährung (ist) weltweit mit bis zu 30 Prozent an den Klimagasemissionen beteiligt“ [2].
Noch weiter zurückgehen dürfte das Interesse von Stadtrat und Einrichtungen beim zweiten Schritt, einer laut FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) aus gesundheitlichen Gründen mindestens 50%igen Reduktion des Fleischkonsums. Diese Reduktion muss jedoch auf Produktion und Konsum aller Nahrungsmittel tierischen Ursprungs erweitert werden. Gründe sind die hohen Treibhausgasemissionen der Produktion von Nutztieren UND der nahezu vollständige Verlust nicht versiegelter und nicht genutzter Flächen. Die dabei wegfallenden tierischen Kalorien können als pflanzliche auf ca. 10% der freiwerdenden Flächen produziert werden, womit netto ca. 90% für den Erhalt bzw. die Regeneration der Biodiversität zur Verfügung stehen.
In Deutschland sind 97,2% der Landesfläche versiegelt oder genutzt − mit knapp 15% für Gebäude und Infrastruktur und den restlichen ca. 82% als Produktionsstandorte für Land- und Forstwirtschaft. Von den 18 Mio. ha (ca. 50%) landwirtschaftlich genutzter Flächen sind mit ca. 13 Mio. ha für Tierfutter und ca. 2,4 Mio. ha für Energiepflanzen bereits ca. 85% der gesamten landwirtschaftlich genutzten Flächen bzw. 43% von ganz Deutschland der Biodiversität entzogen. Dagegen werden nur ca. 2,5 Mio. ha (ca. 14%) für die heimische Produktion aller pflanzlichen Nahrungs- und Genussmittel benötigt. Zusammen mit ca. 11,4 Mio. ha Nutzwald und 5 Mio. ha versiegelter Fläche bleiben abzüglich der Gewässerflächen damit weniger als 1 Mio. ha (2,8%) der Landesfläche für die Biodiversität übrig. Daher ist der nahezu vollständige Verlust von Lebensräumen DIE zentrale Ursache für den starken Rückgang der Populationsstärken vieler Tier- und Pflanzenarten und wird ohne zeitnahe Korrektur in ein enormes Artensterben übergehen. Kaum bekannt und beachtet ist, dass der Verlust der Biodiversität nicht weniger dramatisch und gefährlich ist als der Klimawandel und in direktem Zusammenhang mit unseren Ernährungsgewohnheiten steht [3] .
- Wenn wir zudem das Verfüttern der für den menschlichen Genuss geeigneten pflanzlichen Nahrungsmittel an Nutztiere weitestgehend beenden, dann hilft das den Menschen im globalen Süden. Denn diese sind nicht die Verursacher des Klimawandels, sondern nur vor uns dessen ersten Opfer. Zusätzlich sind diese auch noch von steigenden Preisen für Grundnahrungsmittel wie Mais und Getreide und der damit einhergehenden Zunahme des Hungers existenziell betroffen [5]. Auch wenn die Welternährungslage fast komplett aus den Medien verschwunden ist, ist das Thema unvermindert aktuell. So hat sich die Zahl der unterernährten Menschen von 2017 bis 2022 von 572 Millionen auf etwa 735 Millionen erhöht [6, 7] - also plus 29%. „Es muss bei dieser Entwicklung davon ausgegangen werden, dass 58 Länder bis 2030 das Ziel eines niedrigen Hungerniveaus verfehlen werden.“ [7]
- Für die Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen gibt es ein schon fertiges Konzept: Die DGE hat Qualitätsstandards entwickelt, die leckeres Essen, Gesundheit, Umwelt, Soziales und Tierwohl verbinden sowie Regionalität und Saisonalität berücksichtigen. Diese Standards sind für die Kita- und Schulverpflegung, bereits in fünf Bundesländern gesetzlich verbindlich [8] und somit erprobt. „Was Schulen an Essen und Getränken anbieten und dabei an Zusammenhalt und sozialer Bindung erlebbar machen, prägt Geschmacks- und Handlungsmuster bis ins Erwachsenenalter“ [1]. Man müsste das Rad also keineswegs neu erfinden. Es sind kaum Investitionen erforderlich. Die Maßnahmen wären sofort wirksam und würden einen Beitrag zum Erhalt von Landwirtschaft und Gartenbau in der Region leisten.
- Für Lindau wurde das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 beschlossenen - also „warme Worte“.
Ein essentieller Baustein hierfür ist, wie erläutert, unsere Ernährung.
Bleibt es bei dem beschriebenen Desinteresse des Stadtrats, ist das Risiko des Scheiterns jedoch sehr hoch. Oder aber der Prozess benötigt sehr viel Zeit. Zeit die wir, nach all den vorsätzlich verschlafenen Jahrzehnten, nicht mehr haben. Soll das Ziel 2035 nicht verschleppt werden oder gar scheitern, wird der Stadtrat an einer zeitnahen und nachvollziehbar begründeten Entscheidung für beide Schritte nicht vorbeikommen!
Das fortlaufende Blockieren erforderlicher Maßnahmen schadet jedoch dem Vertrauen in Politik und Demokratie und fügt der Gesellschaft mit den damit weiter zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels immer mehr Schaden zu.
Eine gute Gelegenheit nachzufragen, istdie öffentliche Sitzung des Klimabeirats der Stadt Lindau voraussichtlich im Frühjahr 2024.
Was hinter all den Zahlen steckt: Bewegte und bewegende Bilder in einem sehr empfehlenswerten Dokumentarfilm:
„Wie unser Essen den Planeten zerstört"
Gezeigt: Montag, 16.10. um 21:00 Uhr, auf ARD – alpha
Link: www.youtube.com/watch?v=oLVju2PXwAs
(auf ARD – alpha leider nicht mehr verfügbar)
Quellen:
[1] Protokoll der Stadtratssitzung vom 26.10.2022
[2] Anon., 2022: DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen, Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., 96 S. https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/GesundeErnaehrung/QualitaetsstandardsSchulverpflegung.html
[3] Triloff P. 2023: Hintergrund-Info zur Ernährung in Einrichtungen der Stadt Lindau, 2S.
[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Gliederung_des_Bodensees.png; Zugriff: 18.09.2023; verändert
[5] Hummel A.-C., Schneider R.. 2022: Welt Hungerhilfe e.V., Mit den Preisen steigt der Hunger, 4 S. https://www.welthungerhilfe.de/aktuelles/publikation/detail/mit-den-preisen-steigt-der-hunger/,
[6] https://www.fao.org/3/cc3017en/cc3017en.pdf TABLE 2, Seite 10
[8] 201127_DGE_SPECIAL_final, 2020
Stadt Lindau: Anspruch und Wirklichkeit am Beispiel Stadtklimakonzept
von Klaus Burger und Werner Zirkel Stand: 22. September 2023
Die große Mehrheit der Deutschen (ca. 80%) weiß, dass wir ein Klimaproblem haben. Deshalb ist die vorherrschende Strategie: Nahezu das gesamte politisch Spektrum bekennt sich zu Klimaschutz. Seit Jahrzehnten hören wir ritualisierte, schöne warme Worte. Wenn es um die Umsetzung geht dann lassen sie uns immer wieder am ausgestreckten Arm verhungern.
Die Stadt Lindau will bis 2035 klimaneutral sein. Im Folgenden ein Bericht zu Anspruch und Wirklichkeit.
Beispiel: Stadtentwicklung von Klaus Burger (StadtbauDir i.R. und Vorstand im BN der KG Lindau)
2016 beschloss die Stadt Lindau ein Freiflächenkonzept, in dem die zum Charakter der Stadt gehörenden Parks und Gärten, Alleen und Rasenflächen, Wein- und Obstgärten erfasst wurden. Darauf aufbauend werden Vorschläge gemacht, diese zu erhalten um auf die Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft reagieren zu können. Im Vorwort vom damaligen OB Dr. Eckert wird vollmundig verkündet, wie wichtig es für die weitere Stadtentwicklung Lindaus sei, diese noch vorhandenen Grün- und Freiflächen im Stadtgebiet zu erhalten und zu sichern. Dies ist inzwischen hoch aktuell geworden, nachdem zwei extrem heiße und trockene Sommer hinter uns liegen und wir uns gerade erneut mitten in einem weiteren befinden.
Im Folgenden wird auf die Bilanz von Anspruch und Wirklichkeit durch die städtische Verwaltung und die Beschlussfassung im Stadtrat eingegangen:
1.) Karl-Beverplatz
Das Gelände liegt im Vorfeld des Inselzugangs mit dem Brückenkopf der Landtorbrücke, ist im Freiraumkonzept als Bodenseeufer erfasst und dort als Grünzone ausgewiesen. Der durch ein nachträgliches „Bürgerbeteiligungsverfahren“ entwickelte Bebauungsplan widerspricht nicht nur der Freiraumplanung, sondern auch dem Ergebnis des Bürgerentscheids von 2019.
2.) Aeschach (ehem. Stadtgärtnerei)
Die ehemalige Stadtgärtnerei liegt im Landschaftsfinger „Von Drumlin zu Drumlin“. Hier wird vorgeschlagen, Teile der Stadtgärtnerei mit dem alten Baumbestand aufzuwerten und zu einer öffentlichen Parkanlage umzugestalten. Durch die stadteigene GWG wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, um dort mehrere Wohnblocks zu errichten. Die Durchgängigkeit des Kaltluftstroms von Hochbuch in die Ach-Niederung wird empfindlich gestört.
3.) Reutiner Str. 23 und 25 (Ach-Brücke)
Das Grundstück befindet sich im Landschaftsfinger „Im Talfächer der Ach“ zusammen mit dem südlich angrenzenden Gelände der Blauwiese. Es liegt unmittelbar an der Ach und damit in der wichtigsten Kaltluftabflusszone der Stadt. Die GWG errichtete zwei Wohnblöcke, wobei nicht einmal der Mindestabstand zum Gewässer von ca. 15 Meter eingehalten wurde. Diese versperren den Kaltluftabfluss auf der westlichen Seite des Ach-Ufers.
4.) Reutin (Blauwiese)
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Dieses städtische Grundstück liegt ebenfalls im Landschaftsfinger „Im Talfächer der Ach“ und wird als innerstädtischer Camper-Parkplatz genutzt. Zur Verbesserung des Stadtklimas wird die Pflanzung weiterer Bäume empfohlen. Ungeachtet dessen wurde das Gelände unter 12 vorgeschlagenen Standorten als das günstigste
für den Neubau der Mittelschule ausgewählt und damit die Zielsetzung des Konzepts völlig ignoriert. Deshalb ist es geradezu unverantwortlich, dieses Bauvorhaben zu realisieren, da die für das Stadtklima zu erwartenden Folgen nicht mehr mit den Erkenntnissen und Empfehlungen dieses Freiraumkonzept vereinbar sind.
5.) Uferzone Eichwald
Das zwischen Bodenseeufer und Bahngelände beiderseits der Eichwaldstraße (Kamelbuckelbrücke / Auenstraße) gelegene Gelände gehört zum Bereich „Am großen See“. Seit Ende des zweiten Weltkriegs sind die im Uferbereich gelegenen Kleingärten Bestandteil des „Landschaftsschutzgebiets Bayerischer Bodensee“. Der Erhalt dieser Gärten wird nun durch Planungen gefährdet, die eine Ausdehnung der Freizeiteinrichtungen in Form eines sogenannten „Freizeit Clusters“ vorsehen.
Bilanz
Die Stadt schmückt sich mit dem Freiraumkonzept und vermittelte so den Bürger*Innen ein gutes Gefühl.
Anhand der 5 Beispiele kann man jedoch nur feststellen, dass das Konzept das Papier nicht wert ist, auf dem es gedruckt wurde, denn es wurde nichts umgesetzt, sondern vielfach sogar das Gegenteil der vorgeschlagenen Maßnahmen realisiert!
Eine gute Gelegenheit nachzufragen, istdie nächste öffentliche Sitzung des Lindau Klimabeirats im Frühjahr 2024.
Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von Umweltverbänden
Erfolgreiche BN-Klage zur Therme Lindau
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Klage vom BUND Naturschutz in Bayern zur Therme Lindau stattgegeben. Bayerische Gerichte hatten die Klagebefugnis des BN gegen den Bebauungsplan der Therme vorzugehen, zuvor abgewiesen. Durch das Urteil können umweltzerstörende Bauvorhaben zukünftig effektiver bekämpft werden. Der BUND Naturschutz in Bayern und andere Umweltverbände haben zukünftig deutlich bessere Möglichkeiten, gegen umweltschädliche und naturzerstörende Bauvorhaben im Freistaat vorzugehen. Das ist das Ergebnis des heutigen Grundsatzurteils vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Konkret ging es um den Bebauungsplan für die Therme Lindau. Der BN hatte beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gegen den Bebauungsplan geklagt. Diese Klage wurde wegen angeblich mangelndem Rechtsschutzbedürfnis abgewiesen. Das oberste Verwaltungsgericht hat diese Urteile nun aufgehoben. Der BN-Landesgeschäftsführer und Jurist Peter Rottner zeigt sich erleichtert. „Wir sind froh über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. In Zeiten des Klimawandels und des fortschreitenden Flächenverbrauchs wurden die Rechte der Umweltverbände gestärkt – eine kluge und richtige Entscheidung des Gerichts. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der den Umweltverbänden in dieser Sache keinerlei Rechtsschutz gewähren wollte, wurde hier in die Schranken gewiesen. Wir hoffen, dass mit dem Urteil aus Leipzig die nicht seltene Praxis, mit Motorsäge und Bagger vorschnell Fakten zu schaffen, eingedämmt und die Gewährung von wirksamem Rechtsschutz für Umweltverbände durch das Gericht festgeschrieben wird. Wir fühlen uns hierdurch gestärkt und werden auch in Zukunft sehr genau bei Umweltzerstörungen hinschauen.“ Auch für die bereits fertiggestellte Therme Lindau ergebe sich eine neue Situation, erklärt Rottner: „Der Bebauungsplan muss nun überprüft werden. Verringerungen der negativen Umweltauswirkungen sind auch noch im Nachhinein möglich. So könnte die weit in den See hineinragende und durchgehende Beleuchtung deutlich verringert werden. Die derzeitige Beleuchtung stellt ein Problem für zahlreiche Zugvögel dar, schließlich ist der Bodensee eines der wichtigsten mitteleuropäischen Rast- und Überwinterungsgebiet. Außerdem müssen zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen diskutiert werden.“
Weiter Informationen zur Therme Lindau finden Sie hier: https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/bundesverwaltungsgericht-entscheidet-ueber-klagemoeglichkeiten-von-umweltverbaenden-bei-bauplanungen
v.i.S.d.P.: Landesfachgeschäftsstelle München Pettenkoferstr. 10a/I 80336 München Tel. 089 / 54 82 98 63 Fax 089 / 54 82 98 18 fa@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de München, 24. Januar 2023 PM 04/23/LFGM Naturschutz
Gedenkveranstaltung am 21. September 2019
Am Samstag, 21. September 2019, fand eine Gedenkveranstaltung zur Wäsenrettung statt. Die Veranstaltung begann um 10 Uhr am Wäsenparkplatz an der Eichwaldstraße. Ein Rundgang führte um das damals umstrittene Gebiet und wurde dabei von verschiedenen Musik-sowie Gedichteinlagen begleitet: Ein Alphorn und mehrere Querflöten schmückten die Veranstaltung musikalisch. Am Ende berichteten auch Zeitzeugen der damaligen Situation von ihren Erlebnissen und die Veranstaltung wurde mit einer symbolischen Baumpflanzung beendet, worauf aber eine wirkliche Baumpflanzung folgen wird.
Am bayerischen Bodenseeufer Lindau-Zech sollte damals eine große international ausgerichtete Jugendbildungs-und Begegnungsstätte im Landschaftsschutzgebiet errichtet werden, mehrere Umstände haben letztlich zum sogenannten „Wasenkrieg“ geführt.
Genaue Infos und Details erfahren Sie in der angehängten Pressemitteilung und der Dokumentation:
Beschluss des Stadtrats der Großen Kreisstadt Lindau über das Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Der Lindauer Stadtrat hat das Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Jahre 2015 bis 2030 beschlossen. Ein Kernpunkt ist unter anderem, in den nächsten 15 Jahren ein Wohnbauprogramm mit 1800 Wohneinheiten zu bauen, wobei die Planer von einem Bevölkerungswachstum von etwa 3,5 % ausgehen.
„Wenn das so kommt, wird sich das Gesicht Lindaus dramatisch verändern“, erklärt Erich Jörg, der BN-Kreisvorsitzende in einer Presseverlautbarung. Besonders kritisch sehen die Naturschützer der Kreisgruppe die Pläne, große Teile des Seeparkplatzes auf der Hinteren Insel zu bebauen und nach Aufgabe des Bahngeländes an der Ladestraße bis zu 400 Wohnungen unmittelbar vor das 30 ha große Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiet zu platzieren. Auf der Hinteren Insel gingen Erholungsflächen für die Bevölkerung verloren. Der Druck der Menschen auf das Naturschutzgebiet „Reutiner Bucht“ würde zunehmen und es in seiner Funktion gefährden, sorgt sich der Lindauer Kreisvorsitzende. Daneben würden viele weitere Grünflächen im Stadtgebiet verschwinden, denn der anvisierte Wohnungsbau brauche Raum. Erich Jörg meint dazu: „Lindau wird in einigen Bereichen großstädtische Züge annehmen, wie es teilweise im Ansatz schon am Aeschacher Markt zu besichtigen ist“, meint der Naturschützer. Die Stadt Lindau scheine sich nicht im Klaren zu sein, welche weiteren Folgen dieser stramme Wachstumskurs nach sich ziehe, wie beispielsweise neue Straßen, Wege und soziale Einrichtungen. Verkehr, Lärm und Schadstoffe würden zunehmen und der Streit um Parkplätze nähme noch groteskere Züge an. Das Thema Nachhaltigkeit, kritisiert die BUND-Kreisgruppe weiter, suche man im ISEK-Programm vergeblich.
„Dabei hat der Lindauer Stadtrat erst drei Jahre zuvor im rechtsgültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan in der Präambel geradezu ein vorbildliches Stadtleitbild verankert, das von hohem Verantwortungsbewusstsein geprägt sei, lobt Erich Jörg die damaligen Festlegungen. Einer der bedeutsamsten Grundsätze lautet: „Die zukünftige städtebauliche Entwicklung erfolgt in Anpassung an die sensiblen landschaftlichen Gegebenheiten. Qualitätserhalt und Qualitätssteigerung haben Vorrang vor weiterem Ausbau.“ Das ISEK-Konzept nehme darauf überhaupt keine Rücksicht, schlimmer noch, es zerstöre gar dieses Gedankengut, stellen die Naturschützer der Kreisgruppe Lindau mit großem Bedauern fest. Schlimmer noch, die positiven Ansätze im derzeit gültigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan würden dadurch aus den Angeln gehoben. „Wir haben es bisher mündlich wie schriftlich nicht geschafft, die ISEK-Planer und die Verantwortlichen der Stadt Lindau auf die gewaltige Diskrepanz hinzuweisen“, so Erich Jörg. Für ihn sei es unbegreiflich, wie rasch und bedenkenlos ein vernünftiges, von Verantwortung getragenes städtisches Manifest aufgegeben werden soll.
Die Kreisgruppe Lindau des BUND Naturschutz appelliert deshalb vor der entscheidenden Stadtratssitzung an den Oberbürgermeister und an alle Mitglieder des Stadtrates in eindringlicher Form:
Das ISEK-Wachstumsprogramm ist zukunftsfeindlich, zerstört die Vorgaben aus dem Stadtleitbild in der Präambel zum Flächennutzungsplan und lässt jegliche Züge einer Nachhaltigkeit vermissen. Eingedenk der kommenden Generationen ist Maßhalten das Gebot schlechthin! Das ISEK-Konzept muss sich dem Stadtleitbild unterordnen und darf deshalb in dieser Form nicht verabschiedet werden.
Initiative für das Mehrwegsystem
Unsere Initiative hatte Erfolg. Die Stadt Lindau wird in Zukunft auch im Alten Rathaus ihre Getränke nur noch in Glasflaschen anbieten. Sie stärkt damit das Mehrwegsystem und wird somit ihrer Vorbildfunktion gerecht.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
An
Große Kreisstadt Lindau
Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker
Bregenzer Str. 6
88131 Lindau (Bodensee)
Lindau, den 11.08.2015
Betreff: Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Ecker,
der Lindauer Stadtrat hat im Juni 2015 mit großer Mehrheit der von einem Fachbüro erarbeiteten Bedarfsanalyse für die Stadtentwicklung zugestimmt. Danach sollen in den nächsten 15 Jahren 1800 Wohnungen gebaut werden. Die öffentliche Bürgerbeteiligung ist zwar vorerst beendet, was jedoch sicherlich nicht bedeutet, dass der Diskussionsprozess um die Folgen des ISEK-Konzepts schon abgeschlossen ist. Die Auswirkungen dieses ISEK-Konzepts dürfte die Stadt Lindau noch lange beschäftigen. Wir erlauben uns, auf diesem Wege einige grundsätzliche Gedanken vorzutragen:
1. Wachstumsprognosen
Die von der Stadt Lindau beauftragten Planer haben in komplizierten Berechnungsverfahren einen Anstieg der Einwohnerzahl bis zum Jahr 2030 um 3,5 % und dementsprechend einen Bedarf von 1800 Wohnungen errechnet. Wir stellen diese Berechnungen infrage und dürfen als „Kronzeugen“ Stadtplaner Hubert Sieber zitieren, der im Verlauf der Flächennutzungsplan-Erarbeitung im Stadtrat jegliche Berechnungen von Wachstumsprognosen als „Kaffeesatzleserei“ bezeichnet hat. Bereits damals wurde deutlich, dass man - je nach angewendeter Berechnungsmethode - sehr unterschiedliche Prognosen erstellen kann. Zudem ist vor dem Hintergrund der Entwicklung der letzten Jahre ein solcher Anstieg nicht erkennbar. Von 2000 bis 2009 stieg die Einwohnerzahl nur um 1 %, von 2009 bis 2014 um 1,7 %. In absoluten Zahlen wurden für die Jahre 2003 bis 2013 gerade einmal 212 neue Einwohner registriert, was eine Zunahme von lediglich 0,9 % bedeutet. Warum nun also plötzlich 3,5 %?
Selbst wenn man unterstellt, dass die Bodenseeregion noch zu den sogenannten „Wachstumsregionen“ zählt, kann daraus keine seriöse Berechnung abgeleitet werden. Wir alle wissen doch, dass das wirtschaftliche Wachstum sehr stark von übergeordneten Entwicklungen auf globaler Ebene abhängig ist. Diese Vorgaben können sich durch unvorhergesehene Ereignisse und Wirtschafts- und/oder Finanzkrisen sehr rasch ändern. Das darf daher nicht Grundlage für ein prognostiziertes kommunales Wachstum sein. Kein Bevölkerungswachstum lässt sich jemals genau in Prozenten vorhersagen. Ein Wachstum von 3,5 % erscheint uns ziemlich unrealistisch. Es legt den Verdacht nahe nur den Zielen der Bau- und Immobilienwirtschaft zu dienen.
Die Generalfrage lautet ohnehin: Will die Stadt Lindau denn weiterhin ausschließlich auf Wachstum setzen? Verträgt unsere sensible Bodenseelandschaft und unser differenziertes Stadtgefüge ein solches Wachstum überhaupt noch? Wird hiermit nicht auch die einheimische Lindauer Bevölkerung vollkommen überfordert? Sind die ökonomischen und ökologischen Folgen für die Stadt Lindau überhaupt bedacht worden?
Man schaue sich nur die ungehemmte städtebauliche Entwicklung in Aeschach an. Von der einst viel gerühmten „Gartenstadt“ ist nicht mehr viel übrig. Und eine Kleine Landesgartenschau auf der Insel im Jahr 2021 wird diese Schäden im Orts- und Landschaftsbild der Festlandsstadtteile nicht kompensieren.
Bereits im Landschaftsplan (Bestandteil des Flächennutzungsplans) der Stadt wurde deutlich gezeigt, wie sich Lindau seit den 1950er-Jahren massiv geändert hat. Wieviel Wachstum verträgt also unsere Stadt noch? Diese Frage kann hier nur politisch beantwortet werden, nicht aber durch das stetig vorgetragene Dogma eines angeblich unvermeidbaren Wachstums. Eine Stadtentwicklung, soll sie zukunftsfähig und nachhaltig sein, muss die städtischen Freiräumen und Strukturen erhalten und darf sie nicht zerstören.
2. ISEK und Flächennutzungsplan (FNP)
Auf unsere Nachfrage wurde beteuert, dass das ISEK-Konzept keine Fortschreibung des vor drei Jahren in Kraft getretenen Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Stadt Lindau darstellt. Tatsächlich kann man dies ISEK aber nicht absprechen.
Im Mittelpunkt der Überlegungen steht doch das Ziel, bis 2030 insgesamt 1800 neue Wohnungen zu bauen. Eine Umsetzung kann aber nur über die Bauleitplanung auf der Grundlage des Flächennutzungsplans erfolgen. Der FNP sieht derzeit 20,8 ha an Arealen für den Wohnungsbau vor. Uns als BN interessiert nun, inwieweit die im ISEK-Konzept propagierten 1800 Wohneinheiten über die im FNP dargestellten Potenziale realisierbar sind. Es drängt sich hierbei die Vermutung auf, dass das angedachte Wohnbauprogramm viele neue Flächen benötigen wird. Somit muss der FNP sicher an vielen Stellen verändert werden.
So ist bekannt, dass die Stadtverwaltung und Teile des Stadtrates darauf hoffen, dass zum Beispiel an der Ladestraße die nicht mehr benötigten Bahnareale in Wohnbaugebiete umgewidmet werden sollen (angedacht bis zu 400 neue Wohnungen). Dieser Bereich ist im FNP aus planungsrechtlichen Gründen nicht als Wohn- oder Mischbaugebiet dargestellt. Es sei nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass eine solche Planungsabsicht aus vielfältigen Gründen für eine Bebauung äußerst problematisch und bedenklich ist.
Nicht nur die unmittelbare Lage am Naturschutz- und FFH-Gebiet „Reutiner Bucht“ steht einer bis an die Ladestraße reichenden Bebauung eklatant entgegen. Hinzu kommt als weitere Hürde die Schutzgebietsverordnung des Landkreises Lindau für das Landschaftsschutzgebiet „Bayerisches Bodenseeufer“. Nicht zu vergessen sind schließlich auch die internationalen Vereinbarungen im Bodenseeleitbild der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) und die der Alpenkonvention. Auch nach der vergessenen, aber immer noch gültigen Seeuferplanung der Stadt Lindau verbietet sich an dieser Stelle eine derartige Massivverbauung.
Sie werden diese Hürden auch beim geplanten Neubau des Strandbads Eichwald überwinden müssen. Selbst wenn Ihnen das beim Strandbad noch gelänge, was wir bezweifeln, so muss sich die Stadt Lindau fragen lassen: Ist der Stadt tatsächlich bewusst wie massiv das Bodenseeufer in Reutin zulasten der Landschaft verändert wird? Eine im Sinne der Landschaft und der Natur nachhaltige Entwicklung darf sich die Stadt dann nicht mehr auf die Fahnen schreiben.
3. ISEK-Konzept im Gegensatz zum Stadtleitbild
Die Stadt Lindau muss sich beim ISEK-Konzept auch die Frage stellen, inwieweit diese Zielsetzungen mit dem Stadtleitbild im FNP vereinbar sind. Die Präambel des erst drei Jahre alten FNP enthält nämlich zukunftsweisende und begrüßenswerte Leitlinien.
Wir zitieren:
· „Historisch bedingt besitzt die Stadt eine dezentrale Stadtstruktur mit der mittelalterlichen Insel und einzelnen Stadtteilen auf dem Festland (Park- und Gartenstadt).“
· „Lindau ist ein attraktiver Wohnstandort von hoher städtebaulicher Vielfalt und Qualität sowie mit charakteristischen und prägenden Landschafts- und Grünstrukturen im Innen- wie im Außenbereich.“
· „Die zukünftige städtebauliche Entwicklung erfolgt in Anpassung an die sensiblen landschaftlichen Gegebenheiten. Qualitätserhalt und Qualitätssteigerung haben Vorrang vor weiterem Ausbau.“
Zwar versichern Planer sowie politisch Verantwortliche, nicht die Außenbereiche anzutasten und stattdessen die Innenräume zu verdichten. Es ist aber ein Trugschluss zu glauben, auch hier könnten Grünzonen erhalten werden. 1800 neue Wohnungen brauchen Platz. Man kann in der Kleinstadt Lindau nicht nur in die Höhe bauen. Einige Stadtbereiche werden großstädtische Züge annehmen. Bei der Bürgeranhörung hat sich doch gezeigt, dass die Menschen „Grün“ auch im Innenbereich bewahrt sehen möchten. Sie wollen „Luft zum Atmen“. Insgesamt muss also zu diesem ISEK-Konzept gesagt werden, dass die Zielsetzungen aus dem Stadtleitbild nicht gewahrt werden. Wir haben leider den Eindruck, dass bei den Diskussionen um das ISEK-Konzept des Stadtleitbildes mit diesen hehren Grundsätzen überhaupt keine Rolle gespielt hat. Es wäre sehr bedauerlich, wenn schon nach drei Jahren dem Stadtleitbild keine Beachtung mehr geschenkt würde.
4. Weißensberg – Mahnung und nicht Vorbild:
Bei der Stadtratssitzung am 24.6.2015 wiesen einige Stadträte darauf hin, dass in der Vergangenheit viele Bauwillige ins Umland ausgewichen seien, insbesondere nach Weißensberg oder Bodolz. Das ist gewiss nicht ganz von der Hand zu weisen. Die Folgen sind aber für alle drastisch sichtbar.
Weißensberg ist heute die am deutlichsten durch Zersiedelung gekennzeichnete Gemeinde im Landkreis Lindau. Das erkennt nun selbst die Gemeindepolitik an. Bürgermeister Hans Kern äußerte sich dazu in einem Gespräch mit der Lindauer Zeitung vom 04.01.2012 unter anderem so, wir zitieren:
„Weißensberg ist in den vergangenen 40 Jahren enorm gewachsen. Dieses Wachstum ist in dieser Form so nicht mehr fortsetzbar. Darüber haben wir auch auf unserer Klausurtagung im Oktober gesprochen und entschieden, dass die Gemeinde in absehbarer Zeit keine weiteren Flächen mehr als Bauland ausweisen wird. [....]“
Diese Erkenntnis kommt leider etwas spät. Der Stadt Lindau sollte das jedoch dringend zum Nachdenken gereichen. Die bedenkliche Weißensberger Entwicklung muss in Lindau unter allen Umständen vermieden werden.
Zusammenfassung:
Nach unserer Ansicht setzen die ISEK-Pläne einseitig auf ein beträchtliches Wachstum im Stadtgebiet. Wir haben den Eindruck, dass die ökologischen Folgen nicht oder nur am Rande in Erwägung gezogen worden sind. Wir warnen ausdrücklich davor, diese Pläne in den vorgesehenen Formen entstehen zu lassen. Die Stadt Lindau mit ihrer prächtigen Lage am Bodensee vor der Kulisse der Alpen wird durch das massive Bebauungsprogramm stark an Attraktivität einbüßen. Wir raten der Stadt Lindau dringend, mehr Bescheidenheit in der zukünftigen Entwicklung an den Tag zu legen. Maßhalten ist das Gebot der Gegenwart und erst recht der Zukunft. Wir legen der Stadt Lindau dringend ans Herz das ISEK-Konzept eindeutig dem vernünftigen Stadtleitbild unterzuordnen. Aber nicht nur die ökologischen Folgen sind in Betracht zu ziehen, sondern ebenso die ökonomischen (Ausbau der Infrastruktur, neue Straßen, Wege und Parkplätze, Ausbau und Erweiterung von Schul- und Freizeiteinrichtungen, usw.).
Oder will die Stadt Lindau der düsteren Filmdokumentation aus dem Jahre 2004 des bekannten bayrischen Filmmachers Dieter Wieland „Die Zersiedelung des Bodensees“ ein weiteres bedenkliches Kapitel in dieser Richtung hinzufügen?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Naturschutzhäusle
Erich Jörg
Kreisvorsitzender
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Bachläufe in Lindau – ihre Natürlichkeit – ihre Beeinträchtigungen – EU-Wasserrahmenrichtlinie
An
Große Kreisstadt Lindau
Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker
Bregenzer Str. 6
88131 Lindau (Bodensee)
Lindau, den 27. 7. 2015
Bachläufe in Lindau – ihre Natürlichkeit – ihre Beeinträchtigungen – EU-Wasserrahmenrichtlinie
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Ecker,
aufmerksame Mitbürger haben uns darauf hingewiesen, dass nach ihrer Ansicht an einigen Lindauer Bachläufen widernatürliche Verbauungen vorgenommen worden seien. Wir sind diesen Hinweisen nachgegangen. Ortsbesichtigungen zeigten uns, dass die Beanstandungen nicht unbegründet sind.
Wir schildern Ihnen das Gesehene, belegen und bewerten es mit Bildern, die wir Ihnen getrennt digital übermitteln.
a) Uferverbauung in Heimesreutin (Haus 18 b) an der Brücke über den Wolfsbach:
Das Haus 18 b ist direkt an das rechtsseitige Ufer des Wolfsbachs herangebaut worden. Die Begrenzung zum Fließgewässer bildet eine Mauer auf einer Länge von etwa 50 Metern. Von einem Uferbegleitgrün ist nichts übrig geblieben. Das kann sich durch die Beschaffenheit des Walls auch nicht mehr entwickeln. Die biologisch wichtige Vernetzung bei Bächen ist auf dieser Seite drastisch unterbrochen. Die der Bebauung gegenüberliegende Bachseite zeigt dagegen wohltuend auf, wie der natürliche Bewuchs am Bachsaum sein sollte. Was bewog die Stadt Lindau, hier in diesem Bereich eine Baugenehmigung zu erteilen? Warum wurde es zugelassen, dass die Uferbegrenzung so widernatürlich vorgenommen worden ist? Warum wurden die EU-Wasserrahmenrichtlinien nicht beachtet? Wurden Wasserwirtschaftsamt und Naturschutzbehörde gehört? Welche Rolle spielten Gesichtspunkte des Hochwasserschutzes?
b) Motzacher Tobelbach an der Köchlinstraße:
Hier wurde der Motzacher Tobelbach auf einer Länge von etwa 80 m beidseitig in ein Korsett aus Steinen und Beton gezwängt. Jegliches Begleitgrün an den Ufern ist verschwunden. Es wird sich sicherlich nie mehr bilden können. Dieser höchst widernatürliche Ausbau kann gewiss nicht mit Hochwasserschutzmaßnahmen begründet werden. Der Motzacher Tobelbach hat auf der Höhe Streitelsfingen vor einiger Zeit ein Stauwehr erhalten, das bei Hochwasserlagen regulierend wirkt. Wie konnte es deshalb zu diesem höchst naturfeindlichen Ausbau kommen? Welche Überlegungen stecken dahinter? Wurde die Ausbaumaßnahme vom Wasserwirtschaftsamt und der Naturschutzbehörde gutgeheißen? Gerade weil der Motzacher Tobelbach bachaufwärts im Anschluss an diese Ausbaumaßnahme auf einer Länge von etwa 100 bis 150 m verrohrt ist, hätte es doch oberstes Ziel sein müssen, ihm wenigstens nach seinem unterirdischen Austritt wieder zu mehr Natürlichkeit zu verhelfen.
c) Motzacher Tobelbach im Bereich Baugebiet „Am Motzacher Tobelbach“ (Bebauungsplan Nr. 40):
Das sich über mehrere Jahre erstreckende Bauleitverfahren haben wir stets kritisch betrachtet. Auf unsere Stellungnahmen vom 12. 1. 02, 16. 1. 2006 und 7. 10. 2008 darf verwiesen werden. Mehrfach hatten wir darin auch unsere Sorge zum Ausdruck gebracht, dass der in diesem Bereich intakte Flusskörper in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Die Ortsbesichtigung hat unsere Bedenken von damals bestätigt. Zwischen dem Bachbett und den neuen Wohngebäuden liegt linksseitig ein steil abfallender Hang. Es fand ein massiver Eingriff statt. Mehrere Meter hohe, stufenartig angeordnete Gallonenwände auf einer Länge von etwa 50 Metern reichen sehr nahe an das Fließgewässer heran und sollen offenbar zur Hangsicherung dienen. Von der einst strukturreichen Uferböschung ist nichts mehr übrig geblieben. Wir melden Zweifel an. Musste der Dammbau so heftig ausfallen? Gründe des Hochwasserschutzes können sicherlich nicht mehr geltend gemacht werden. Nur ein paar hundert Meter bachaufwärts befindet sich auf Höhe Streitelsfingen das vor einiger Zeit errichtet Staubecken. Gab es also nicht naturfreundlichere Lösungen? Auch hier die Frage: Stimmten die Fachbehörden (Wasserwirtschaft und Naturschutz) hier zu?
Zusammenfassung:
Die dargestellten Beispiele um Lindaus Wasserläufe werfen aus unserer Sicht berechtigte Fragen auf. Zu ändern ist an den beschriebenen Zuständen natürlich nichts mehr. Aber die Generalfrage an die Große Kreisstadt Lindau (Bodensee) lautet: Wie will sie in Zukunft bei Bau- und Sicherungsmaßnahmen an den Bachläufen verfahren? Will sie an anderen Stellen in gleicher Weise wie aufzeigt vorgehen? Welchen Stellenwert räumt die Stadt in Zukunft der EU-Wasserrahmenrichtlinie ein? Sie besagt doch unter anderem, dass die Fließgewässer vor Zubauten bewahrt und vor allen Dingen die Uferbereiche ökologisch aufgewertet werden sollen (Stichwort: Vernetzung).
Wir regen dringlich an, in Zukunft derart negative Beispiele zu vermeiden.
Wir wären Ihnen sehr für eine umfassende Aufklärung dankbar.
Abschriften erhalten das Wasserwirtschaftsamt Kempten und die Untere Naturschutzbehörde. Die aufgenommenen Bilder gehen Ihnen getrennt digital zu.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Naturschutzhäusle
Erich Jörg
Kreisvorsitzender
EU-Wasserrahmenrichtlinie – Deutsch-österreichisches Gewässerentwicklungskonzept für die Leiblach, Landkreis Lindau und Vorarlberg
An
Wasser Wirtschaftsamt Kempten
Postfach 2644
87414 Kempten
Lindau, den 22.6.2015
Betreff: EU-Wasserrahmenrichtlinie – Deutsch-österr. Gewässerentwicklungskonzept für die Leiblach, Landkreis Lindau (Bodensee) und Vorarlberg (Republik Österreich)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf den Pressebericht in der Lindauer Zeitung vom 17.06.2015 unter dem Titel „Hochwasserschutz: Pläne in Hörbranz werden konkret“.
Daraus ist zu erfahren, dass die Hochwasserschutzmaßnahmen auf der österreichischen Seite der Leiblach im Gemeindegebiet von Hörbranz weit gediehen sind. Die Gemeinde Sigmarszell auf der deutschen Seite hat sich vor kurzem nun ebenfalls mit der Planung befasst und einige Forderungen aufgestellt. Das Lindauer Landratsamt und Ihre Behörden sind an den Planungen beteiligt.
Weiter darf auf Ihr Schreiben vom 26.9.20011 (Aktenzeichen: 3-4437-LI 116,126) verwiesen werden. Darin luden Sie unter anderem den BUND Naturschutz für den 15.11.2011 nach Bregenz zu einem „Runden Tisch“ ein. Beratungsthema: grenzüberschreitendes Gewässerentwicklungskonzept Bayern-Österreich für die Leiblach.
Der Unterzeichner nahm damals daran teil. Seither haben wir nie mehr etwas darüber vernommen, was aus der seinerzeitigen Beratung geworden ist. Erst der jetzige Pressebericht knüpft offenkundig an die im Jahre 2011 begonnene Themenstellung wieder an. Schon bei der Erörterung im Jahre 2011 war klar, dass die Leiblach nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie als Sanierungsfall zu gelten habe. Die Durchgängigkeit des Flusses ist nicht gewährleistet, wofür vor allem der Sanwaldwehr verantwortlich ist.
Die von der EU in der Wasserrahmenrichtlinie verankerten Vorgaben sind umzusetzen. Das gilt für Österreich wie für Deutschland. Aus unserer Praxis wissen wir, dass das deutsche Bundesland Bayern mit der Umsetzung in Verzug ist. Nach Verlautbarungen der bayerischen Staatsregierung sollen die Defizite in naher Zukunft angegangen und behoben werden.
Wenn hier im Fall der Leiblach vollständig in der Presse berichtet worden ist, sind die Planungen um den Hochwasserschutz auf der österreichischen wie auch auf der deutschen Seite nicht unter die Rubrik „EU-Wasserrahmenrichtlinie“ einzureihen. Oder interpretieren wir den Bericht falsch?
Jedenfalls wäre es zwingend, im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen auch die Wasserrahmenrichtlinie zu beachten. Das hieße unter anderem, dass die Durchgängigkeit der Leiblach in Angriff genommen werden müsste. So widerspricht zum Beispiel der Sanwaldwehr eklatant den Vorgaben aus Brüssel. Natürlich wäre eine Entfernung des mächtigen Absturzes keine leichte Aufgabe mit beträchtlichen Folgen für den Ober- wie für den Unterlauf des Flusses. Aber der Flusskörper würde durch die wiedergewonnene Freiheit seine gewässertypische Natürlichkeit im Bett und an den Ufern zurückerhalten, so wie sie einst vor der Errichtung der Barriere bestand.
Wenn hier FFH-Gründe, insbesondere für den Oberlauf und für den Auwald ins Feld geführt werden, dann dürfte nirgendwo Flussverbauungen entfernt werden. Dann stieße die EU-Wasserrahmenrichtlinie vollkommen ins Leere. Wir verstehen selbstverständlich, dass sich über die Jahrzehnte besonders oberhalb des Wehres die Ökologie eine andere Ausprägung erhielt als bei einem unbehindert fließenden Gewässer. Darf diese „Zweitnatur“, mag sie auch FFH-würdig eingestuft sein, gegen die Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie die Oberhand behalten, obwohl sie menschenverursacht und nicht flusstypisch ist.
Wir werfen diese Frage auf. Wir sehen sie durch die Hochwasserschutzplanung nach unserem Kenntnisstand nicht beantwortet.
Um keine Zweifel aufkommen zu lassen: Der Hochwasserschutz ist wichtig. Die Zielvorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie darf aber nicht vernachlässigt werden. Immerhin stellen sie eine Gesetzesnorm dar wie die FFH-Richtlinie. Beides sollte an der Leiblach einvernehmlich verbunden werden.
Wir dürfen Sie höflich bitten, uns näher und umfassend aufzuklären. Unsere Kernfragen sind: Warum wurden die „Runden Tische“ nicht fortgeführt? Aus welchem Grunde wird die Wasserrahmenrichtlinie in der Leiblach nicht umgesetzt? Für Ihre Antworten danken wir Ihnen bestens.
Abschriften erhalten: Regierung von Schwaben, Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Landratsamt Lindau, Gemeinde Sigmarszell und Gemeinde Hörbranz und die Lindauer Zeitung.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Naturschutzhäusle
Erich Jörg
Kreisvorsitzender
Plakataktion gegen die Fällung der einreihigen Kastanienallee an der Dammsteggasse in Lindau-Insel
Die BN-Kreisgruppe erinnert mit einer Plakataktion an der einreihigen Kastanienallee westlich des ehemaligen Filmpalastes an der Dammsteggasse auf der Lindauer Insel an die vorgesehene Fällung der prächtigen Bäume. „Wir wollen den politisch Verantwortlichen der Stadt Lindau nochmals ins Gewissen reden“, erklärt Erich Jörg, der Lindauer Kreisvorsitzende des BUND Naturschutz. Das Schicksal dieser Bäume stehe stellvertretend für alle jene Bäume, die in absehbarer Zeit für die Lindauer Großprojekte (Inselhalle, Unterführung) noch fallen werden. Beim Schutzgut Baum zeige sich die Stadt Lindau in ihren Entscheidungen sehr zwiespältig, befindet der BN-Kreisvorsitzende in einer Presseerklärung. Wenn es um Bauprojekte gehe, sei der Stadtrat schnell bei der Hand und überantworte die Bäume der Motorsäge. Andererseits bewerbe sich die Große Kreisstadt um die Kleine Landesgartenschau 2021 mit dem Anspruch, die Lindauer Insel besser und vielfältiger zu durchgrünen. In der Werbebroschüre zur geplanten Gartenschau propagieren, so erläutert Erich Jörg weiter, Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker und sein Bauamtsleiter Georg Speth gar, das Profil der Gartenstadt Lindau zu schärfen und weiterzuentwickeln. „Die Lindauer Praxis jedoch wird der rauen Wirklichkeit in keinster Weise gerecht“, stellt der Kreisvorsitzende bedauernd fest.
Die Lindauer BN-Kreisgruppe behängt nun die fünf Kastanien mit Plakattafeln. Sie tragen unter anderem die Inschrift: „Beton statt Leben – Ich muss weichen oder Kein Platz mehr für Bäume – deshalb falle ich.“ Der BN erhoffe sich dadurch, beim Stadtrat mehr Sensibilität für das Schutzgut Baum zu erreichen. Nur dann könne die Stadt ein würdiger Ausrichter der Landesgartenschau 2021 sein, meint abschließend BN-Kreisvorsitzender Erich Jörg.
Die Pressemitteilung ergeht an: die Medien, Stadt Lindau, Landratsamt Lindau und die Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH. Beigefügt sind Bilder über die Plakataktion.
Dammsteggasse
Kann der BN diese Bäume noch retten?
In der Dammsteggasse stehen, wie jeder Lindauer weiß, fünf prächtig ausgewachsene und gesunde Kastanienbäume. Sie befinden sich zwischen dem Rad- und Fußweg und dem Gebäude, in dem das inzwischen aufgegebene Filmtheater untergebracht war. Sie gehören in Lindau zum Stadtbild wie der Bodensee. Doch nach dem Wissensstand des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) soll das Gebäude abgebrochen und an seiner Stelle ein Einkaufsmarkt mit Tiefgarage errichtet werden.
Der BN befürchtet nun, dass die kleine Kastanienallee an der Westseite des ehemaligen Kinos den Neubauten weichen muss. Die Stadt will den Grünstreifen, der bisher öffentlich gewidmet war, entwidmen, um die Bäume fällen zu können und so den Neubau zu erleichtern.
Gegen einen Supermarkt hat freilich niemand etwas zu sagen, doch weshalb deswegen die Bäume weg müssen, ist unverständlich. Also hat die Kreisgruppe Lindau des BN Einspruch gegen die Entwidmung erhoben. Der Beschluss ist leider trotzdem wie erwartet ausgefallen. Der Grünstreifen ist nicht mehr öffentlich gewidmet.
In einer Pressemitteilung ist dieser Einspruch, vor allem in der Überschrift, falsch dargestellt worden. Man kann diesem Artikel entnehmen, dass der BN Einspruch gegen den Bau eines Supermarktes hat. Das wurde jedoch vom BN in einer Richtigstellung durch einen erneuten Artikel wieder verbessert, denn der BN will lediglich verhindern, dass die Kastanienbäume gefällt werden.
Zuletzt hat der Kreisvorsitzende Erich Jörg, noch einmal in einem Brief an den Oberbürgermeister von Lindau, Dr. Ecker, appelliert, sich für den Erhalt der Kastanien einzusetzen.
Der gesamte Schriftwechsel ist den PDF Dokumenten zu entnehmen.