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Therme Lindau – Einsatz der Kreisgruppe zeigt Wirkung

Bekanntermaßen hat der Landesverband des Bund Naturschutzes in Bayern auf Anregung der Kreisgruppe Lindau eine Normenkontrollklage gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.110: „Therme und Freizeitbad, Eissporthalle“ vom 24. Februar 2018 eingereicht. Wir sind der Ansicht, dass die dem Bebauungsplan zugrunde liegende Umweltgutachten schwere Defizite und Mängel aufweisen. Bei den bayerischen Verwaltungsgerichtshöfen Augsburg und München wurde unser Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass dem Bund Naturschutz das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle. 

Gegen dieses Urteil legte der BN Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Dieses erklärte im Gegensatz zu den bayerischen Gerichten die Klage vom BUND Naturschutz in Bayern für zulässig. Für den Naturschutz stellt dieses Grundsatzurteil einen großen und wegweisenden Erfolg dar, denn damit haben der BUND Naturschutz in Bayern und andere Umweltverbände zukünftig deutlich bessere Möglichkeiten, gegen naturzerstörende Bauvorhaben im Freistaat vorzugehen. 

Für die bereits fertiggestellte Therme Lindau ergab sich damit eine neue Situation. Natürlich ist nicht zu erwarten, dass - wenn unsere Klage gegen den BPlan Erfolg haben sollte - ein Rückbau der Therme stattfinden wird. Aber mit dem Leipziger Grundsatzurteil im Rücken können wir darauf dringen, dass negative Umweltauswirkungen auch im Nachhinein noch beseitigt oder zumindest verringert werden. In mehreren Gesprächsrunden mit der Stadtverwaltung und dem Thermenbetreiber Herrn Schauer konnten wir mittlerweile erreichen, dass  die  in den See hineinragende und nächtliche  Beleuchtung, die ein Problem für zahlreiche Zugvögel darstellt (schließlich ist der Bodensee eines der wichtigsten mitteleuropäischen Rast- und Überwinterungsgebiete), verringert wird. Außerdem setzten wir umfangreiche Baumnachpflanzungen durch, so dass zumindest im Sommer die negativen Auswirkungen des Gebäudekomplexes auf das Landschaftsbild vermindert werden. Und schließlich erklärte sich die Stadt damit einverstanden, dass die Ausgleichsfläche nordwestlich der Eisporthalle als FFH-/SPA-Gebiet ausgewiesen und damit erweitert wird. Sowohl die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Lindau als auch die Regierung von Schwaben begrüßen die Schutzgebietserweiterung und werden einen entsprechenden Antrag in Brüssel einreichen. 

Als letzten Punkt bestanden wir auf eine Prüfung, inwieweit ein Biotopverbund vom Seeufer bis hin zur Bahn geschaffen werden kann. Rückgrat des Verbundes sind die beiden kleinen Fließgewässer sowie die mageren Ruderalflächen der ehemaligen Bahnflächen. Auch wenn diese Flächen durch die illegale Rodungsaktion des Thermenbetreibers Schauer bereits einiges von ihrer Biotopqualität eingebüßt haben, so stellen sie nach wie vor wichtige Lebensräume für zwei seltene und europarechtlich geschützte Heuschreckenarten und die ebenfalls geschützte Zauneidechse dar. Ankündigungen der Stadt Lindau, für diese illegale Rodungsaktion und für die vollständige Bebauung des Areals zwischen Bahn und Eichwaldstraße externe Ausgleichsflächen zu suchen, stimmen uns äußerst mißtrauisch. Zumal am Bodenseeufer keine den Ansprüchen der Arten entsprechenden Ausgleichsflächen mehr vorhanden sind. Zusammen mit den Kleingärtnern werden wir den Prozess weiterhin verfolgen und uns einmischen. 



Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von Umweltverbänden

Erfolgreiche BN-Klage zur Therme Lindau

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Klage vom BUND Naturschutz in Bayern zur Therme Lindau stattgegeben. Bayerische Gerichte hatten die Klagebefugnis des BN gegen den Bebauungsplan der Therme vorzugehen, zuvor abgewiesen. Durch das Urteil können umweltzerstörende Bauvorhaben zukünftig effektiver bekämpft werden. Der BUND Naturschutz in Bayern und andere Umweltverbände haben zukünftig deutlich bessere Möglichkeiten, gegen umweltschädliche und naturzerstörende Bauvorhaben im Freistaat vorzugehen. Das ist das Ergebnis des heutigen Grundsatzurteils vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Konkret ging es um den Bebauungsplan für die Therme Lindau. Der BN hatte beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gegen den Bebauungsplan geklagt. Diese Klage wurde wegen angeblich mangelndem Rechtsschutzbedürfnis abgewiesen. Das oberste Verwaltungsgericht hat diese Urteile nun aufgehoben. Der BN-Landesgeschäftsführer und Jurist Peter Rottner zeigt sich erleichtert. „Wir sind froh über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. In Zeiten des Klimawandels und des fortschreitenden Flächenverbrauchs wurden die Rechte der Umweltverbände gestärkt – eine kluge und richtige Entscheidung des Gerichts. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der den Umweltverbänden in dieser Sache keinerlei Rechtsschutz gewähren wollte, wurde hier in die Schranken gewiesen. Wir hoffen, dass mit dem Urteil aus Leipzig die nicht seltene Praxis, mit Motorsäge und Bagger vorschnell Fakten zu schaffen, eingedämmt und die Gewährung von wirksamem Rechtsschutz für Umweltverbände durch das Gericht festgeschrieben wird. Wir fühlen uns hierdurch gestärkt und werden auch in Zukunft sehr genau bei Umweltzerstörungen hinschauen.“ Auch für die bereits fertiggestellte Therme Lindau ergebe sich eine neue Situation, erklärt Rottner: „Der Bebauungsplan muss nun überprüft werden. Verringerungen der negativen Umweltauswirkungen sind auch noch im Nachhinein möglich. So könnte die weit in den See hineinragende und durchgehende Beleuchtung deutlich verringert werden. Die derzeitige Beleuchtung stellt ein Problem für zahlreiche Zugvögel dar, schließlich ist der Bodensee eines der wichtigsten mitteleuropäischen Rast- und Überwinterungsgebiet. Außerdem müssen zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen diskutiert werden.“

 

Weiter Informationen zur Therme Lindau finden Sie hier: https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/bundesverwaltungsgericht-entscheidet-ueber-klagemoeglichkeiten-von-umweltverbaenden-bei-bauplanungen

 

v.i.S.d.P.: Landesfachgeschäftsstelle München Pettenkoferstr. 10a/I 80336 München Tel. 089 / 54 82 98 63 Fax 089 / 54 82 98 18 fa@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de München, 24. Januar 2023 PM 04/23/LFGM Naturschutz







Beschluss des Stadtrats der Großen Kreisstadt Lindau über das Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Der Lindauer Stadtrat  hat das Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Jahre 2015 bis 2030 beschlossen. Ein Kernpunkt ist unter anderem, in den nächsten 15 Jahren ein Wohnbauprogramm mit 1800 Wohneinheiten zu bauen, wobei die Planer von einem Bevölkerungswachstum von etwa 3,5 % ausgehen.

„Wenn das so kommt, wird sich das Gesicht Lindaus dramatisch verändern“, erklärt Erich Jörg, der BN-Kreisvorsitzende in einer Presseverlautbarung. Besonders kritisch sehen die Naturschützer der Kreisgruppe die Pläne, große Teile des Seeparkplatzes auf der Hinteren Insel zu bebauen und nach Aufgabe des Bahngeländes an der Ladestraße bis zu 400 Wohnungen unmittelbar vor das 30 ha große Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiet zu platzieren. Auf der Hinteren Insel gingen Erholungsflächen für die Bevölkerung verloren. Der Druck der Menschen auf das Naturschutzgebiet „Reutiner Bucht“ würde zunehmen und es in seiner Funktion gefährden, sorgt sich der Lindauer Kreisvorsitzende. Daneben würden viele weitere Grünflächen im Stadtgebiet verschwinden, denn der anvisierte Wohnungsbau brauche Raum. Erich Jörg meint dazu: „Lindau wird in einigen Bereichen großstädtische Züge annehmen, wie es teilweise im Ansatz schon am Aeschacher Markt zu besichtigen ist“, meint der Naturschützer. Die Stadt Lindau scheine sich nicht im Klaren zu sein, welche weiteren Folgen dieser stramme Wachstumskurs nach sich ziehe, wie beispielsweise neue Straßen, Wege und soziale Einrichtungen. Verkehr, Lärm und Schadstoffe würden zunehmen und der Streit um Parkplätze nähme noch groteskere Züge an. Das Thema Nachhaltigkeit, kritisiert die BUND-Kreisgruppe weiter, suche man im ISEK-Programm vergeblich.

„Dabei hat der Lindauer Stadtrat erst drei Jahre zuvor im rechtsgültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan in der Präambel geradezu ein vorbildliches Stadtleitbild verankert, das von hohem Verantwortungsbewusstsein geprägt sei, lobt Erich Jörg die damaligen Festlegungen. Einer der bedeutsamsten Grundsätze lautet: „Die zukünftige städtebauliche Entwicklung erfolgt in Anpassung an die sensiblen landschaftlichen Gegebenheiten. Qualitätserhalt und Qualitätssteigerung haben Vorrang vor weiterem Ausbau.“ Das ISEK-Konzept nehme darauf überhaupt keine Rücksicht, schlimmer noch, es zerstöre gar dieses Gedankengut, stellen die Naturschützer der Kreisgruppe Lindau mit großem Bedauern fest. Schlimmer noch, die positiven Ansätze im derzeit gültigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan würden dadurch aus den Angeln gehoben. „Wir haben es bisher mündlich wie schriftlich nicht geschafft, die ISEK-Planer und die Verantwortlichen der Stadt Lindau auf die gewaltige Diskrepanz hinzuweisen“, so Erich Jörg. Für ihn sei es unbegreiflich, wie rasch und bedenkenlos ein vernünftiges, von Verantwortung getragenes städtisches Manifest aufgegeben werden soll.

Die Kreisgruppe Lindau des BUND Naturschutz appelliert deshalb vor der entscheidenden Stadtratssitzung an den Oberbürgermeister und an alle Mitglieder des Stadtrates in eindringlicher Form:

Das ISEK-Wachstumsprogramm ist zukunftsfeindlich, zerstört die Vorgaben aus dem Stadtleitbild in der Präambel zum Flächennutzungsplan und lässt jegliche Züge einer Nachhaltigkeit vermissen. Eingedenk der kommenden Generationen ist Maßhalten das Gebot schlechthin! Das ISEK-Konzept muss sich dem Stadtleitbild unterordnen und darf deshalb in dieser Form nicht verabschiedet werden.