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Gebietsbetreuung

Spatenstich des interkommunalen Gewerbegebietes Argental „In der Au“ am 12. September 2019

Am 12. September fand der Spatenstich des interkommunalen Gewerbegebietes Argental „In der Au“ statt, an dem einige Leute der Bürgerinitiative und des BUND Naturschutz beteiligt waren.                   Gegen den vorläufig rechtskräftigen Bebauungsplan und den daraus ergebenen Baugenehmigungen wird der BUND Naturschutz nun gerichtlich mit einer Klage vorgehen.

Pressemitteilung - Klage


Mit Kuhglocken und Gesang gegen die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP)

Anlässlich des Besuchs von Ministerpräsident Horst Seehofer im Landkreis rief der Bund Naturschutz (BN) zu einer Demonstration auf. Zwischen 17:30 Uhr und 18:30 Uhr versammelten sich etwa 100 Bürgerinnen und Bürger vor der Argenhalle in Gestratz um sich gegen die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) auszusprechen. „Es ist höchst  problematisch “, so der Kreisvorsitzende, Erich Jörg, „dass interkommunale Gewerbegebiete zukünftig nicht mehr wie bisher am Siedlungsstrukturen angebunden werden müssen.“ Als Folge könnte es künftig möglich sein, Gewerbegebiete in der freien Landschaft zu platzieren!

Mit Plakaten, Transparenten, Kerzen  und Kuhglocken brachten die Naturschützer ihre Bedenken zum Ausdruck. Aber das  war  natürlich noch längst  nicht alles: „ Heimatflächen- Lebensquellen. Sie zu bewahren ist Gebot! Doch ihr jetziger Minister, er beschleunigt ihren Tod“. Diese und weitere Verse wurden eigens für diesen Anlass von Sibylle Gasch gedichtet und bei der Ankunft des Ministerpräsidenten lauthals gesungen. Ein Höhepunkt war das persönliche Gespräch zwischen Erich Jörg und Horst Seehofer, indem der Politiker betonte, dass er die Sorgen der Anwesenden durchaus ernst nehmen werde.



Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) – Bericht in der Lindauer Zeitung vom 18. 7. 2015 „Söder will Regeln für Gewerbegebiete lockern“ von Herrn Redakteur Uwe Jauß

An

Landkreis Lindau

Herrn Landrat Elmar Stegmann

Stiftsplatz 4

88131 Lindau (Bodensee)

 

Lindau, den 20. 7. 2015

Betreff: Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) – Bericht in der Lindauer Zeitung vom 18. 7. 2015 „Söder will Regeln für Gewerbegebiete lockern“ von Herrn Redakteur Uwe Jauß

 

Sehr geehrter Herr Landrat Stegmann,

auf den ausführlichen Bericht in der Lindauer Zeitung unter „Wir in Bayern“ (Seite 2) nehme ich höflich Bezug. Der Redakteur des Blatts, Herr Uwe Jauß, beschreibt darin zutreffend, was Staatsminister Markus Söder mit Aufgabe des Anbindegebots von interkommunalen Gewerbegebieten an Siedlungsstrukturen in Gang zu setzen beabsichtigt. Die Folgen für die freie Landschaft wären beträchtlich. Der Zersiedelung des Bayernlandes würde eine breite Gasse geöffnet. Derzeit steht das Landesentwicklungsprogramm dem noch grundsätzlich entgegen.

Der BUND Naturschutz in Bayern e. V. sieht den Plänen des Heimatministers mit größter Sorge entgegen. Aber nicht nur wir sehen das so! Es rumort im Freistaat. Eine breite öffentliche Diskussion ist entfacht. Die Medien haben sich umfangreichst dieser Thematik angenommen. Durchgängig herrscht zu den Söder-Plänen eine kritische Einstellung vor. Am Beispiel des Kommentares von Herrn Redakteur Jauß „Zum Schaden der Heimat“ vom 18. 7. 2015 lässt sich das gut festmachen.

Nun hat Herr Jauß die drei Landräte der Landkreise Lindau (Bodensee), Oberallgäu und Unterallgäu nach ihrer Meinung zu den Söder-Plänen gefragt.

Sie kommen dazu umfangreich zu Wort. Sie unterscheiden sich deutlich in Ihrer Haltung zu Ihren beiden anderen Kollegen. Sie reagierten am sensibelsten. Ihnen ist bewusst, welche Dramatik und Brisanz in der Freigabe des Anbindegebots liegt. Sie sprechen sich unmissverständlich gegen die Zersiedelung der Landschaft aus, sind gegen den Wildwuchs und verlangen eine besondere Rücksichtnahme auf die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes. Sie sprechen sich zwar grundsätzlich nicht gegen interkommunale Gewerbegebiete aus, sehen aber im Fall des Landkreises Lindau (Bodensee) aufgrund seiner dichten Besiedlung und Kleinräumigkeit wenig Spielräume für die Ausweisung von Gewerbegebieten in die unversehrte Landschaft.

Ich habe Ihre Aussagen mit Erleichterung und Genugtuung zur Kenntnis genommen. Sie sagen es zwar nicht direkt, aber ich interpretiere Sie nach dem SZ-Gespräch so: Sie stehen den Plänen von Staatminister Söder sehr skeptisch gegenüber. Sie plädieren eher für eine Beibehaltung der jetzt noch gültigen Regelung, wonach das Anbindegebot von Gewerbegebieten bei nur wenigen Ausnahmen Pflicht ist.

Eine generelle Frage bleibt nach Ihrer Presseerklärung: Wie beurteilen Sie das seit über einem Jahr heftig umstrittene interkommunale Gewerbegebiet „Auf der Au“ der vier Argentalgemeinden Gestratz, Grünenbach, Maierhöfen und Röthenbach? Widerspricht es nicht in allen Punkten gerade dem, was Sie so wohltuend aus unserer Sicht gegenüber der Zeitung verlauten ließen? Doch Sie sind darauf nicht eingegangen. Dabei hätten Sie bei einer Absage zu den Wünschen im Argental bedeutende Verbündete auf Ihrer Seite gehabt. Die Bayer. Oberste Baubehörde im Innenministerium und der Petitionsausschuss des Bayer. Landtages haben einvernehmlich am 4. 2. 2015 festgestellt: Das Gewerbegebiet „Auf der Au“ widerspricht dem derzeit gültigen LEP und ein Bauleitverfahren ist nicht zulässig.

Nachdem dies in Ihrem Gespräch mit der LZ unerwähnt bliebt, darf ich höflich nachfragen: Welche Meinung haben Sie zu dem Vorhaben der Argentalgemeinden? Sind die Pläne mit dem vereinbar, was Sie gegenüber der LZ über die Aufgabe des Anbindegebotes und deren Folgen geäußert haben? Müssen Sie hier nicht der Meinung sein, dass die Argentalgemeinden mit dem derzeit betriebenen Bauleitverfahren gegen das geltende Recht nach LEP verstoßen?

Ich würde sehr gerne von Ihnen dazu Ihre Einstellung erfahren. Ich warte mit großem Interesse auf Ihre Antwort. Ich danke Ihnen bestens für Ihre Antwort.

Abdruck an: Lindauer Zeitung (Herr Redakteur Uwe Jauß), Zweckverband für das interkommunale Gewerbegebiet, Regierung von Schwaben.

  

Mit freundlichen Grüßen aus dem Naturschutzhäusle

Erich Jörg

Kreisvorsitzender


An

Herrn Johannes Buhmann

Verbandsvorsitzender des Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet "Auf der Au"

Rathaus

88167 Gestratz

 

Lindau, den 12. 7. 2015

Pressebericht von Frau Bettina Buhl im „Westallgäuer“ vom 8. 7. 2015 „Zweckverband bekommt Rückenwind“

 

Sehr geehrter Herr Verbandsvorsitzender Buhmann,

auf den genannten Pressebericht darf ich mich beziehen. Er enthält eine Überraschung. Da werden Sie zitiert, dass das umstrittene Gewerbegebiet „Auf der Au“ schon jetzt nach dem derzeit gültigen Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) genehmigungsfähig sei. Das ist in hohem Maße erläuterungsbedürftig.

Was führt Sie zu dieser Aussage? Noch ist das Bauleitverfahren erst am Anfang. Da vermitteln Sie bereits der Öffentlichkeit, die rechtlichen Hürden nach dem LEP überwunden zu haben. Für den BUND Naturschutz in Bayern e. V. gilt noch immer der Beschluss des Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages vom 4. 2. 2015 im Verbund mit der Stellungnahme  der Bayerischen Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern vom 19. 1. 2015, dass Ihre Planungen gegen das geltende Recht der Raumplanung verstoßen und daher nicht zulässig sind.

Uns liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass sich an diesem Zustand etwas geändert haben könnte. Auch Ihre Verbandsratssitzung vom 29. 4. 2015 in Grünenbach, bei der ich anwesend war, vermittelte nichts Gegenteiliges. Das Heimatministerium in München (Abteilung für Raum- und Landesplanung) bestätigte uns auf Nachfrage: Nach dem derzeit gültigen LEP ist das Vorhaben nicht bewilligungsfähig und die Ausnahmeregelungen vom Anbindegebot nicht erfüllt.

Zwar ist allgemein bekannt, dass Heimatminister Söder plant, jegliche Fesseln vom Anbindegebot bei interkommunalen Gewerbegebieten zu streichen, aber der Landtag hat den Absichten noch keine Gesetzeskraft verliehen. Dabei bleibt die Frage offen, ob Söders Willen sich in der geplanten Form durchsetzt. Die Widerstände in Bayern wachsen. Es rumort kräftig. Nicht wenige befürchten bei einer generellen Freigabe die totale Zersiedelung der bayerischen Heimat und einen erheblichen Anstieg des Flächenfraßes.

Ich darf Ihnen nun folgende Fragen stellen, die sich nach Ihrer öffentlichen Bemerkung auftun:

a)     Welche Gründe liegen vor, nach denen das Bauleitverfahren „Auf der Au“ bereits jetzt genehmigungsfähig wäre?

b)    Haben Sie eine schriftliche Zusage der Höheren Planungsbehörde (Regierung von Schwaben), dass die Pläne im Einklang mit dem derzeit gültigen LEP sind? Von wann stammt das Schreiben? Was wird darin genau ausgesagt?

c)     Auf welche Ausnahmebestimmungen des LEP (Abschnitt 3.3 Z) können Sie sich berufen, um vom Anbindegebot abzurücken?

d)    Liegt Ihnen bereits eine Bewilligung des Regionalen Planungsverbandes vor, wonach die Gewerbeansiedlung im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet zulässig ist? Datum des Schreibens? Begründung?

Ich bitte Sie höflichst, die gestellten Fragen präzise zu beantworten. Sie werden sicherlich verstehen, dass ich an einer Aufklärung höchst interessiert bin. Immerhin haben oberste bayerische Staatsorgane dem BUND Naturschutz gerade das Gegensätzliche bescheinigt, was für Sie nach dem Pressebericht vom 8. 7. 2015 nun nicht mehr gültig zu sein scheint. Es liegt also eine erhebliche Differenz, gepaart mit Brisanz, in dieser Angelegenheit.

Ich hoffe sehr, dass Sie mit einer schnellen Antwort für eine rasche Klarstellung zu sorgen bereit sind. Ich danke Ihnen dafür bestens.

Abdruck an: Regierung von Schwaben, Regionaler Planungsverband, Landratsamt Lindau, Medien.

 

Mit freundlichen Grüßen aus dem Naturschutzhäusle

 Erich Jörg

Kreisvorsitzender

 


Offener Brief an alle Verbandsräte im Zweckverband für das interkommunale Gewerbe- gebiet "Auf der Au"

An den 

Zweckverband für das interkommunale Gewerbe-

gebiet "Auf der Au"

88167 Gestratz

 

Lindau, den 12.7.2015

 Planungen für das Gewerbegebiet „Auf der Au“ – Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramm (LEP) des Freistaates Bayern – „Heimatstrategie“ durch „Heimatminister“ Markus Söder

 

Sehr geehrter Herr Verbandsvorsitzender Buhmann, sehr geehrte Herren Verbandsräte,

in dem Pressebericht vom 8. 7. 2015 im „Der Westallgäuer“ wird unter dem Titel „Gewerbegebiet bekommt Rückenwind“ geradezu Euphorie über die Machbarkeit des Gewerbegebietes „Auf der Au“ verbreitet. Der Verbandsvorsitzende spricht gar davon, dass jetzt schon – nach dem noch gültigen LEP samt seiner Einschränkungen um das Anbindegebot, die Pläne genehmigungsfähig seien. Einzelheiten nennt er nicht. Das widerspricht natürlich eklatant dem Beschluss des Landtagsausschusses vom 4. 2. 2015 im Verbund mit der Bayer. Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern vom 19. 1. 2015. Danach sind die Voraussetzungen der Raumplanungen nicht erfüllt und das Bauvorhaben nicht zulässig. Daran hat sich bis heute aus unserer Sicht nichts geändert. Auf Nachfrage bestätigte uns das Referat Landes- und Raumplanung beim so genannten Heimatministerium Mitte letzter Woche.

Der Zweckverband vertraut in seiner Mehrheit darauf, dass die Fortschreibung des LEP  alle bisherigen Hürden beseitigt.  Minister Söder will nämlich für interkommunale Gewerbegebiete das Anbindegebot aufheben. Bayernweit würde das dann die totale Zersiedelung der bayerischen Heimatlandschaft bedeuten und den Flächenfraß – unter anderem auch zulasten der Landwirtschaft – enorm beflügeln.

Der Zweckverband für das Gewerbegebiet „Auf der Au“ hätte dann ebenfalls ein leichtes Spiel. Nicht einmal die Lage in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet könnte ein Hinderungsgrund darstellen.

Noch aber sind die Wünsche von Staatsminister Söder nicht Gesetz und vom Landtag nicht verabschiedet. Ob es überhaupt in dieser Form so kommen wird, erscheint fraglich. Zwischenzeitlich rumort es im Bayernland gewaltig. Die Brisanz der Söder-Pläne liefert viel Zündstoff in der Öffentlichkeit. Das Medienecho ist beträchtlich. Zwar gibt es auch Befürworter, aber die Negativstimmen überwiegen.

Wir wollen Sie heute einmal darüber informieren, was sich in der Medienlandschaft so abspielt um die beabsichtigte Aufgabe des Anbindegebotes.

Das sollte Ihre Sinne schärfen. Sie sollten nicht unbedingt auf die Pläne von Minister Söder vertrauen. Abstriche sind durchaus denkbar. Für eine ungetrübte Euphorie besteht wohl kein Anlass.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und machen Sie sich mit den überregionalen Aussagen und Berichten vertraut.

Im Übrigen haben wir mit gleicher Post den Zweckverbandsvorsitzenden um Auskunft gebeten, was ihn zu der Einschätzung veranlasst hat, schon jetzt seien die Pläne um das Gewerbegebiet „Auf der Au“ genehmigungsfähig.

 

Mit freundlichen Grüßen aus dem Naturschutzhäusle

 Erich Jörg

Kreisvorsitzender


Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) – Aufhebung des Anbindungsgebots

An

Herrn MdL
Eberhard Rotter
Am Goißebuckel
88171 Weiler-Simmerberg


Lindau, den 05.06.2015


Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) – Aufhebung des Anbindungsgebots – Beispiel: interkommunale Gewerbegebiete Argental und Hammermühle (Markt Weiler–Simmerberg)


Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rotter,


nach dem Jetztzustand schützt das Landesentwicklungsprogramm einigermaßen noch vor der totalen Zersiedelung der freien Landschaft und bremst den Flächenfraß in begrenztem Umfang ein. So ist, wie Sie wissen, die Ausweisung des geplanten Gewerbegebiets im Argental nach den Feststellungen der Bayerischen Obersten Baubehörde vom 04.02.2015 nicht zulässig, weil es das Anbindegebot verletzt und die Ausnahmebestimmungen nicht erfüllt sind.
Nun besteht die Absicht der Staatsregierung, das Anbindegebot bei interkommunalen Gewerbegebieten aufzulösen und generell zuzulassen. So ist das aus einem Schreiben von Staatsminister Markus Söder vom 12.05.2015 zu entnehmen, das uns vorliegt. Der Landtag hat jedoch darüber noch keinen Beschluss gefasst, so dass die Rechtslage derzeit unverändert ist. Es ist aber zu befürchten, dass die Überlegungen Gesetzeskraft erlangen könnten. Dann gäbe es keinerlei Hinderungsgründe mehr, die der Ausweisung im Argental entgegenstünden.
Das Gleiche würde dann natürlich auch für die Hammermühle gelten. Sie haben sich auf einer CSU-Veranstaltung im Mai 2012 zusammen mit dem örtlichen Bauernverband gegen diese Ausweisung gewehrt. Sie verwiesen hier insbesondere auf den Flächenfraß, der ja auch der Landwirtschaft so zu schaffen macht, und auf die weitere Zersiedelung im Rothachtal. Wir waren damals als Gast eingeladen und nahmen diese Haltung und Einstellung mit Genugtuung zur Kenntnis. Wir standen da ganz auf Ihrer Seite und auf der des Bauernverbandes.
Fielen nun wie beabsichtigt die Beschränkungen im LEP weg, könnte auch die Hammermühle die Hürden für eine Ansiedelung von Gewerbe mit Leichtigkeit nehmen. Die Lage in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet würde für sich allein ebenfalls unschwer zu überwinden sein.
Nun würde ich gerne Ihre Meinung kennenlernen. Sind Sie für eine generelle Ausweisung von interkommunalen Gewerbegebieten in der freien Landschaft ohne jegliche Beschränkung – ebenso, wie es Herr Minister Söder im Auge hat. Oder soll es nach wie vor Beschränkungen im bisherigen Sinne geben? Wie soll denn dann in Zukunft dem besorgniserregenden Flächenfraß und der schönen bayerischen Kultur- und Naturlandschaft wirksam begegnet werden? Wie werden Sie sich in Ihrer Fraktion zu dieser brisanten Thematik einbringen?


Ich höre gerne von Ihnen und warte mit besonderem Interesse auf Ihre Antwort. Dafür danke ich Ihnen bestens.


Mit freundlichen Grüßen aus dem Naturschutzhäusle


Erich Jörg
Kreisvorsitzender

 


Petition wegen Verletzung des Anbindegebots nach dem Bayerischen Landesentwicklungsprogramm (LEP)

Hier: Planungen eines interkommunalen Gewerbegebietes den Argentalgemeinden Gestratz, Grünenbach, Maierhöfen, Röthenbach (Landkreis Lindau-Bodensee)

Unsere Petition hatte Erfolg!

Gegen das Gewerbegiebt, das in den Argentalgemeinden entstehen sollte, haben wir eine Petition eingereicht. Wir hatten Erfolg! Das Gewerbegebiet ist nicht rechtmäßig und wird deshalb nicht entstehen. In den folgenden Dokumenten können Sie genaueres nachlesen.


Brief an die Verwaltungsgemeinschaft Argental

Gemeinde Grünenbach
Herrn Markus Eugler, 1. Bürgermeister
und Zweckverbandsvorsitzender
Rathaus in Ebratshofen

88167 Grünenbach

23.06.2014

Interkommunales Gewerbegebiet der vier Argentalgemeinden Gestratz, Grünenbach, Maierhöfen und Röthenbach „Auf der Au“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eugler,

auf unsere Vorgespräche, unsere gemeinsame Veranstaltung am 13. 1. 2014 in der Gestratzer Argenhalle sowie auf schriftliche Verlautbarungen zu den Planabsichten, auf der Au ein interkommunales Gewerbegebiet auszuweisen, darf höflich Bezug genommen werden.

Heute dürfen wir uns erneut in dieser Angelegenheit an Sie wenden. In der Anlage überreichen wir Ihnen ein höchst bemerkenswertes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 5. 3. 2014. Es sollte Sie und Ihre Kollegen Bürgermeistern aus den anderen Argentalgemeinden ernsthaft zum Nachdenken anregen, ob Ihre Planungen auf der Au überhaupt realisierbar erscheinen. Baden-Württemberg ist zwar nicht Bayern, doch das dortige Landesentwicklungsprogramm ist fast wortgleich mit dem bayerischen. Die Mannheimer Richter haben die Pläne der Stadt Wurzach vor allen Dingen deswegen nicht durchgehen lassen, weil das beabsichtigte Gewerbegebiet das Anbindegebot an vorhandene Siedlungsstrukturen verletzt und die freie Landschaft erheblich zersiedelt hätte. Eine zulässige Ausnahme sah das Gericht nicht.

Im bayerischen Landesentwicklungsprogramm sind im Gegensatz zu Baden-Württemberg die Ausnahmen vom Anbindegebot explizit genannt. Interkommunale Gewerbegebiete fallen nicht darunter. Somit muss wohl konstatiert werden, dass die Argentalgmeinden kaum hoffen können, ihre Planungen auf der Au umzusetzen. Die Rechtsprechung ist nun ein zusätzliches wichtiges Indiz für diese Einschätzung.

Im Übrigen würden wir auf die ausführliche Begründung in diesem Urteil verweisen. Sie finden es in der Anlage.

Wir empfehlen Ihnen bei dieser Sachlage, bevor Sie weitere Schritte unternehmen, sich mit der Regierung von Schwaben in Verbindung zu setzen. Verlangen Sie von ihr jetzt schon eine verbindliche Aussage, wie die Regierung zu Ihrem Vorhaben steht. Sie können sich dann gewiss das weitere kosten- und arbeitsintensive Bauleitverfahren ersparen. Aus unserer Sicht ist es undenkbar, dass die Regierung von Schwaben das LEP Bayern und die vorliegende Rechtsprechung übergeht.

Bitte leiten Sie das Urteil und unseren Schriftwechsel mit Ihnen und der Regierung von Schwaben an die Damen und Herren Gemeindenräte der Gemeinden Gestratz, Grünenbach, Maierhöfen und Röthenbach weiter. Dafür vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Naturschutzhäusle

Erich Jörg
Kreisvorsitzender


Interkommunales Gewerbegebiet Argental


Flächenverbrauch: Resolution der Kreisgruppe Lindau

Resolution der Kreisgruppe Lindau (Bodensee) im BUND Naturschutz in Bayern e. V. (BN) an die Argentalgemeinden Gestratz, Grünenbach, Maierhöfen und Röthenbach sowie an den Markt Weiler-Simmerberg

Der BUND Naturschutz in Bayern e. V. betrachtet mit großer Sorge die Bestrebungen der 5 Kommunen, in den Außenbereichen des Westallgäuer Kultur- und Naturraumes großflächig neue Gewerbegebiete auszuweisen. So wollen die Argentalgemeinden an der Kreisstraße LI 5 zwischen Gestratz und Grünenbach „Auf der Au“ ein interkommunales Gewerbegebiet von 7 ha schaffen. Das würde inmitten eines landschaftlichen Vorbehaltsgebietes entstehen. Der Markt Weiler-Simmerberg hegt gar noch größere Pläne. An der Hammermühle, ebenfalls im Außenbereich und im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet, sollen gar etwa 13 ha Land für neue Gewerbeansiedlungen umgenutzt werden.

Der BUND Naturschutz hat Verständnis dafür, dass Kommunen Handel und Gewerbe fördern und stärken, um so neue Arbeitsplätze und Perspektiven zu schaffen. Diese Zielsetzungen dürfen aber nicht generell dazu dienen, andere elementare Grundsatzpositionen in den Hintergrund zu drängen oder gar zu missachten.

So gehört es zu den vordringlichen Aufgaben der Kommunen, für den Schutz von Grund und Boden zu sorgen, weil diese Ressource nicht vermehrbar ist. Ferner haben die Gemeinden die Kultur- und Naturräume vor weiterer Zersiedelung zu bewahren und den ökologischen Belangen den gleichen Stellenwert wie der Wirtschaftsförderung einzuräumen.

Der BUND Naturschutz sieht in den Planabsichten der Argentalgemeinden und des Marktes Weiler-Simmerberg das Gleichgewicht zu Lasten des Natur- und Landschaftsschutzes erheblich verschoben. Der BUND Naturschutz kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass in beiden Fällen der Gedanke, starke wirtschaftliche Wachstumsimpulse zu setzen, ausschlaggebend ist. Mit Bedauern muss der BN dabei feststellen, dass den Umweltbelangen kaum ein Stellenwert eingeräumt wird.

„Auf der Au“ zwischen Gestratz und Grünenbach wie in Weiler-Simmerberg wird sogar in vollem Umfange ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet in Anspruch genommen. Nach dem Regionalplan Allgäu wäre das nicht zulässig. In beiden Fällen wird überdies das Anbindegebot nach dem Landesentwicklungsprogramm des Freistaates Bayern missachtet. Es schreibt vor, dass Gewerbegebiete grundsätzlich an Siedlungsstrukturen anzuschließen sind, um die weitere Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden. Der BUND Naturschutz sieht die

Maßgaben aus der Verfassung des Freistaates Bayern, die Schönheiten der bayerischen Landschaften zu wahren und mit Grund und Boden sparsam umzugehen, als nicht erfüllt an.

Der BUND Naturschutz erinnert die fünf Kommunen daran, dass allein in 10 Jahren, von 2000 bis 2009, im Landkreis Lindau (Bodensee) fast 250 ha Landschaft durch Eingriffsmaßnahmen verloren gegangen sind. Die Spuren dieser bedenklichen Entwicklung sind im Landkreis Lindau überall deutlich zu sehen (z. B. Unterreitnau, Rothkreuz, Hergatz-West, Rupolz, Opfenbach, Lindenberg-West, Hauser Wiesen, Wigglis).

Der BUND Naturschutz ruft die Argentalgemeinden Gestratz, Grünenbach, Maierhöfen, Röthenbach sowie den Markt Weiler-Simmerberg eindringlich auf:

Erhaltet die Schönheit der Westallgäuer Kulturlandschaft

-          Stoppt eingedenk zukünftiger Generationen den besorgniserregenden Flächenfraß

-          Versiegelt nicht weiter landwirtschaftlich genutzte Grünflächen

-          Beschneidet nicht weiter die Lebensräume der freilebenden Wildtiere

-          Macht aus dem Tourismusland Westallgäu nicht ein Industrieland

-          Verzichtet auf die geplanten Gewerbegebiete „Auf der Au“ (Gemeindengebiet Gestratz-Grünenbach) und Hammermühle (Markt Weiler-Simmerberg)

-          Haltet Maß.

Diese Resolution wurde auf der Jahreshauptversammlung der BN-Kreisgruppe Lindau (Bodensee) in Heimenkirch am 8. April 2014 gefasst.

Die Resolution ergeht an:

  • Argentalgemeinden Gestratz, Grünenbach, Maierhöfen, Röthenbach
  • Markt Weiler Simmerberg
  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz
  • Bayerisches Staatministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
  • Regierung von Schwaben, Augsburg
  • Regionaler Planungsverband, Kaufbeuren
  • Landratsamt Lindau
  • Landtagsabgeordnete Dr. Leopold Herz, Ulrich Leiner, Eberhard Rotter
  • Medien

V.i.s.d.P.: BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Lindau, Erich Jörg, Kreisvorsitzender, Lotzbeckweg 1, 88131 Lindau

 


Einladung zur Diskussionsveranstaltung im Argental

Pressemitteilung

Die Argentalgemeinden Gestratz, Grünenbach, Maierhöfen und Röthenbach laden für Montag, den 13.01. 2014 um 19.30 Uhr gemeinsam mit dem Bund Naturschutz, Kreisgruppe Lindau zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in die Argenhalle in Gestratz ein. Auf der Veranstaltung soll das Für und Wider zum geplanten interkommunalen Gewerbegebiet an der Kreisstraße zwischen Gestratz und Grünenbach diskutiert werden. Eingangs wird der Zweckverbandsvorsitzende für das Interkommunale Gewerbegebiet, Bürgermeister Markus Eugler, Hintergründe und Planungen vorstellen. Dann werden Thomas Frey, Regionalreferent des Bundes Naturschutz (BN) und Erich Jörg, Kreisvorsitzender des BN ihre Positionen dazu vortragen. Darüber soll dann mit den Anwesenden diskutiert werden. Die Moderation übernimmt Eugen Baumann, Kreisheimatpfleger im Landkreis Lindau. Die Argentalgemeinden und der BN wählen diesen Weg der gemeinsamen Diskussionsveranstaltung, was in dieser Konstellation bisher noch nicht der Fall war. Dadurch sollen schon vor der offiziellen Bauleitplanung die Argumente ausgetauscht und sachlich diskutiert werden.

Für den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet:
Markus Eugler, 1. Vorsitzender und Bürgermeister von Grünenbach

Für den BUND Naturschutz, Kreisgruppe Lindau
Erich Jörg, Kreisvorsitzender