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Scheidegg


Bronschwand

Landratsamt Lindau (Bodensee)
Herrn Robert Fischer, Regierungsdirektor
Referat Bauen und Umwelt

Bregenzer Str. 35
88131 Lindau (Bodensee)

18.03.14

Anzeige wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Bau- und Naturschutzrecht im Außenbereich – hier: mutmaßlich illegal angelegter Lagerplatz für Baufahrzeuge und Baumaterialien nahe des Ortsteils Bronschwand, Gemeinde Markt Scheidegg

Sehr geehrter Herr Fischer,

die Kreisgruppe Lindau (Bodensee) des Bundes Naturschutz in Bayern

e. V. (BN) erstattet wegen eines mutmaßlich ungenehmigten angelegten Abstellplatzes für Baufahrzeuge und Baumaterialien an der Gemeindeverbindungsstraße südlich des Scheidegger Ortsteiles Bronschwand

                                                     Anzeige

 gegen unbekannt.

Beschreibung und Begründung:

Wir von der Kreisgruppe kamen am Freitag, 7. März 2014, rein zufällig durch den Ortsteil Bronschwand, als wir nach Lindenau fuhren, um dort eine Ortsbesichtigung wegen eines Bebauungsplanes vorzunehmen.

Wir entdeckten dabei südlich des Ortsteiles Bronschwand an der Gemeindeverbindungstrasse unmittelbar neben einem Bachlauf einen  etwa 300 qm großen, einplanierten Lagerplatz. Auf ihm waren zwei Baufahrzeuge abgestellt, unter anderem ein Bagger und eine Planierraupe. Daneben waren große Wackersteine gelagert. Sie dienen wohl zur Befestigung von Böschungen oder Flussufern. In Richtung Bronschwand waren größere Mengen Humus zusammengeschoben worden. Vermutlich stammen sie aus dem einplanierten Gelände.

Der besagte Lagerplatz befindet sich zweifelsfrei im Außenbereich. Dem Vernehmen nach liegen keinerlei Genehmigungen vor. Er dürfte illegal ohne behördliche Bewilligung angelegt worden sein. Nach Art und Zweck liegt hier keinesfalls eine landwirtschaftliche Ausrichtung vor, die im Außenbereich möglicherweise dann als privilegiert gelten könnte.

Nach unserer Ansicht liegen hier mutmaßliche Verstöße gegen das Bau- und Naturschutzrecht von nicht geringem Ausmaß vor.

Wir bitten Sie deshalb, mit der Prüfung zu beginnen und gegebenenfalls für die Beseitigung des Lagerplatzes zu sorgen. Ob eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat vorliegt, muss Ihrer Prüfung vorbehalten werden.

Wir haben im Übrigen den Vorgang bereits telefonisch am Montag, 10. 3. 2014 Ihrer Naturschutzbehörde gemeldet. Krankheitsbedingt kann unsere schriftliche Anzeige erst heute erfolgen.

Die von uns am Tatort am 7. 3. 2014 gefertigten Aufnahmen gehen Ihnen getrennt digital zu.

Der Markt Scheidegg erhält einen Abdruck dieses Briefes, ebenso die Redaktion der Westallgäuer Zeitung.

Bitte bestätigen Sie uns den Eingang unserer Anzeige und teilen Sie uns bitte mit, was Sie veranlasst haben. Dafür danken wir Ihnen bestens.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Naturschutzhäusle

Erich Jörg
Kreisvorsitzender




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